Gemeinde
Heßdorf
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Die Bauverwaltung ist Ansprechpartner für baurechtliche Anfragen. Für technische Angelegenheiten wie z. B. Entwässerung ist der andere Fachbereich unseres Bauamtes verantwortlich – die Bautechnik.
Die Bauberatung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf ist für bauwillige Bürger sowie deren Entwurfsverfasser der erste Ansprechpartner. Sie gibt Auskünfte über allgemeine Fragen des Planungs- und Baurechts, über die für das jeweilige Grundstück geltenden rechtlichen Grundlagen (Bebauungsplan) sowie über baurechtliche Verfahren. Hier können auch Bebauungspläne und Flächennutzungsplan eingesehen werden. Ein für den Bauantrag notwendiger amtlicher Lageplan kann hier ebenfalls beantragt werden.
Seit 01.01.2025 nimmt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Baugenehmigungsbehörde am Verfahren des digitalen Bauantrages teil. Das heißt für den Bauherren und dessen Entwurfsverfasser, dass die Bauanträge nur noch beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt in digitaler Form eingereicht oder auch in Papierform abgegeben werden müssen. (Anträge in Papierform werden dann im/vom LRA nach der Abgabe der Papierunterlagen nachdigitalisiert)
Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erlangen-hoechstadt.de und unter www.digitalerbauantrag.bayern.de/bauherren verfügbar.
die beim Landratsamt digital oder in Papierform einzureichen sind:
Anträge für Genehmigungsfreistellungsverfahren können digital beim Landratsamt eingereicht werden. Das Landratsamt gibt dann die Unterlagen an die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf weiter.
Anträge in Papierform für Genehmigungsfreistellungsverfahren und Anträge für isolierte Befreiungen von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften nimmt die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf entgegen. Diese sind wie üblich vollständig und in dreifacher Ausfertigung
Erstschrift (Grün)
Zweitschrift (Rot)
Drittschrift (Beige)
einzureichen.
Wir bitten alle Bauherren und Bauvorlagenberechtigten um Beachtung dieser Änderung im Antragsverfahren.
Einsicht in Bauanträge
In der Bauverwaltung werden die Bauakten aus den Gemeinden Heßdorf und Großenseebach im Archiv aufbewahrt. Bei älteren Bauakten kann es sein, dass Lücken im Archiv bestehen. Einsicht in die Bauakten erhalten nur auskunftsberechtigte Personen. Das sind grundsätzlich nur die Eigentümer des jeweiligen Grundstückes. Andere Personen erhalten nur mit Vollmacht des Eigentümers Akteneinsicht.
Bei Bauakten, die ab 01.01.2025 digital eingereicht werden, ist die Einsicht beim Landratsamt Erlangen–Höchstadt möglich.
Formular „Antrag auf isolierte Befreiung von Bebauungsplänen oder Ortsvorschriften“ (PDF)
Weitere nützliche Downloads:
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