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Heßdorf
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Das Gewerbeamt ist die zuständige Behörde für die An-, Um,- und Abmeldung eines Gewerbes. Dieser Fachbereich unserer Verwaltung nimmt die Gewerbeanmeldung an und prüft diese. Jede selbständige Arbeit (Ausnahme: Freiberufler), egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich, muss beim Gewerbeamt angezeigt werden. Ebenfalls fällt die Übernahme bestehender Unternehmen unter die Anmeldepflicht.
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